Familienpflege
Dann braucht es eine vorübergehende Unterstützung bei der Führung des Haushaltes und bei der Versorgung der Kinder. Unsere speziell ausgebildeten Familienpflegerinnen übernehmen die hauswirtschaftliche Versorgung und die Betreuung der Kinder.
Unsere Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht und begegnen der familiären Situation respektvoll und einfühlsam.
Der Einsatz wird ärztlich verordnet. Voraussetzung ist, dass ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Familienglied im Haushalt lebt.