Absetzbarkeit von Spenden
Steuerlich abgesetzt werden können unter anderem Spenden, wenn steuerbegünstigte Organisationen davon profitieren, steuerbegünstigte Zwecke unterstützt werden, sie freiwillig sind und keine Gegenleistung erbracht wird.
Finanzämter verlangen für Spenden von mehr als 200€ eine Zuwendungsbestätigung, also eine Spendenbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster.
Keine Nachweispflicht ist gegeben, wenn man bis zu 200€ beispielsweise für gemeinnützige Organisationen spendet. In diesen Fällen reicht ein Zahlungsbeleg als Nachweis aus. Auf diesem muss der Name, die Kontonummer des Empfängers und des Auftraggebers sowie der Tag der Buchung enthalten sein. Bei Online-Spenden ist zudem eine Buchungsbestätigung des Drittanbieters (Paypal etc.) notwendig.