Vertrauliche Geburt
Falls Sie keine Möglichkeit sehen, mit Ihrem Kind zu leben und sich für eine Vertrauliche Geburt entscheiden, wird folgendermaßen vorgegangen: Sie geben sich einen Vor- und Nachnamen als Pseudonym, gerne auch mit Hilfe Ihrer Beraterin. Wir melden Sie unter diesem Pseudonym in der Klinik oder bei der Hebamme zur Geburt an. Wir fertigen mit Ihnen zusammen ein Schreiben an ("Herkunftsnachweis"), auf dem Ihre tatsächlichen persönlichen Daten stehen, die nur Ihre Beraterin kennt. Nach der Geburt wird der Umschlag mit dem Herkunftsnachweis an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Köln geschickt und dort sicher aufbewahrt.
Ihr Kind wird in eine Pflegefamilie gegeben und nach einiger Zeit adoptiert. Bis zum Abschluss der Adoption können Sie Ihre Entscheidung, das Kind abzugeben, noch ändern. Sie müssen dazu Ihren Namen offen nennen. Das Jugendamt und das Familiengericht entscheiden dann, ob das Kind zu Ihnen zurückkehren kann.
Wenn das Kind 16 Jahre alt ist, kann es verlangen, den Inhalt des Umschlags ("Herkunftsnachweis") zu sehen. Es erfährt dann den richtigen Namen seiner Mutter.
Wenn Sie aus besonders wichtigen Gründen nicht wollen, dass das Kind Ihren Namen erfährt, können Sie sich frühestens 15 Jahre nach der Geburt an uns oder eine andere Schwangerschaftsberatungsstelle wenden. Will das Kind dennoch Ihren Namen erfahren, entscheidet das Familiengericht darüber. Die Beratungsstelle berät und begleitet Sie in dieser Zeit, wenn Sie es wünschen.